Alle NEWS auf einen Blick

Die Förderprogramme des Bundes zur Heizung werden ab 2024 großteils von der KfW abgewickelt
Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes, das für den 1. Januar 2024 vorgesehen ist, kommt es erneut zu einem Umbau der Förderlandschaft. Dabei gibt es umfangreiche Anpassungen.
Die Abwicklung der Einzelmaßnahmen wird aufgeteilt. Die Gebäudehülle bleibt beim Bafa, die Heizungsförderung geht großteils zur KfW. Die Bundesförderung Wärmenetze und die Förderung für Gebäudenetze bleiben beim Bafa.
Zu den Fördersätzen ist bislang bekannt, dass es für alle Heizungsanlagen einheitlich 30 Prozent Förderung gibt. Dazu können gegbenenfalls 30 % Einkommensbonus, 20% Klima-Bonus und 5% Innovationsbonus kommen. Den Einkommens- und Klima-Bonus gibt es nur für selbst genutztes Wohneigentum.
Bei den Maßnahmen für die Gebäudehülle bleibt es bei einem Fördersatz von 15%. Dazu können noch 5% kommen, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird.
Den Zuschuss für Heizungen soll es künftig einmalig, und nicht pro Kalenderjahr geben. 30.000 Euro sind die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit und je 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit. Die förderfähigen Kosten verdoppeln sich, wenn ein iSFP vorliegt.
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Änderung der Zuschüsse auf energetische Sanierung ab 01.01.2023
Ab Montag den 01.01.2023 ändern sich die Zuschüsse auf energetische Sanierung um die Fördermittel breiter zu streuen.
Eine pdf Datei zur Förderübersicht finden sie hier
Die höchsten Zuschüsse gibt es für Wärmepumpen und erneuerbare Energien Hybrid Anlagen ohne Biomasse (25-40%) sowie für Anschlüsse an ein Fernwärme- oder Gebäudenetzanschluss. Für Arbeiten an der Gebäudehülle gibt es 15% Zuschuss. Wurde zuvor ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt gibt es einen iSFP Bonus von 5% und die Förderung der Gebäudehülle und der Heizungsoptimierung erhöht sich auf 20%.
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Änderung der Zuschüsse auf energetische Sanierung ab 15.08.2022
Ab Montag den 15.08.2022 ändern sich die Zuschüsse auf energetische Sanierung um die Fördermittel breiter zu vergeben. Mit Blick auf die drohende Gasverknappung wurde die Förderung für Gashybridheizungen komplett eingestellt und die Förderung von Biomasseheizungen, wie zum Beispiel Pellets ober Holzhackschnitzel drastisch reduziert.
Die höchsten Zuschüsse gibt es für Wärmepumpen und erneuerbare Energien Hybrid Anlagen ohne Biomasse (25-40%) sowie für Anschlüsse an ein Fernwärme- oder Gebäudenetzanschluss. Für Arbeiten an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Fassade...) gibt es 15% Zuschuss. Resultiert die Sanierung auf einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich die Förderung auf 20%.

KfW Sanierungsförderung ab 22.02.2022 wieder möglich
Mit Wirkung vom 24.01.2022 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wegen der fehlenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gestoppt.
Aktuell können ab dem 22.02.2022 bei der KfW wieder neue Anträge für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden sowie für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen gestellt werden, da jetzt weitere Haushaltsmittel verfügbar sind. Finanzierungszusagen auf diese neuen Anträge können erteilt werden, soweit und solange dieser zusätzliche Haushaltsmittelansatz nicht ausgeschöpft ist.
Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert. Die Programmbestimmungen für die Förderung von energieeffizienten Neubauten werden derzeit überarbeitet. Über die Einzelheiten zur künftigen Neubauförderung wird in kürze informiert.

Ende der KfW-Föderung zum 24.01.2022
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am Montag den 24.Januar 2022 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen. Die KfW hat darüber auch öffentlich informiert.
Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für das BEG bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. EUR Fördervolumen eingegangen. Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden BMWK und KfW zügig entscheiden.
Programmende Heizungsoptimierung am 31.12.20
Seit 2016 fördert das Bundeswirtschaftministerium (BAFA) die Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich mit 30% der anfallenden Kosten. Diese Förderung entfällt ab dem 01.01.2021. Die letzten Anträge können bis zum 31.12.20 gestellt werden. Die geplanten Maßnahmen muss auf eigenes finanzielles Risiko innerhalb von 6 Monaten realisiert werden. Das bedeutet, dass die Arbeiten am 30.06.2021 abgeschlossen sein müssen. Der Verwendungsnachweis muss ebenfalls spätestens bis zum 30.06.21 eingereicht werden. Eine Neuregistrierung ist ab dem 01.01.21 nicht mehr möglich, Verwendungsnachweise können ab dem 01.07.21 nicht mehr gestellt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve, des Austauschs von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen ab dem 01.01.2021 als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Weitere Informationen zur BEG folgen in Kürze.
Individueller Sanierungsfahrplan gibt Pluspunkte bei der Förderung (iSFP-Bonus)
Bisher war der Sanierungsfahrplan ein Instrument um die Möglichkeiten und Sinnhafigkeit einer Gebäudesanierung aufzuzeigen. Ab 01.01.2021 ist es aber bares Geld wert. Bei einer Umsetzung der darin vorgesehenen Maßnahmen positiv zu Buche schlagen. „Wurde bereits ein im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, und ist die energetische Sanierungsmaßnahme, für die eine Förderung beantragt wird, Bestandteil dieses iSFP, dann erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus). Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.“
Das bedeutet aktuell, dass man zum Beispiel für die energetische Sanierung von Fenstern, der Fassade oder dem Dach nicht 20% Zuschuss bekommt sondern 25%. Da diese Änderung noch nicht abschließend veröffentlcht ist gilt hier noch ein Vorbehalt.